The Fellowship / Fellows / jj / JJ's Blog / Kriminalisiert die EU Apple-Chef Steven Jobs mit Hilfe von "IPRED2"?

Kriminalisiert die EU Apple-Chef Steven Jobs mit Hilfe von "IPRED2"?

Schadenersatz kann teuer sein. Diese Erfahrung mußte kürzlich der amerikanische Pharmakonzern Merck machen: Die Richter sahen es als erwiesen an, daß das Schmerzmittel Vioxx einen Herzinfarkt verursacht hat. Strafe und Bußgeld beliefen sich auf fast 50 Millionen US-Dollar. Soweit zur Situation im realen Leben. Wie aber ist es in der virtuellen Realität? Wer haftet, wenn ein Virus die Informationssysteme rund um den Globus lahm legt? Experten streiten über die Höhe der Schäden allein des "I love you" Virus aus dem Jahr 2000 - In die Milliarden gehen sie in jedem Fall.

Proprietäre Softwarekonzerne gehen seit Jahren mit Begriffen wie "geistiges Eigentum" hausieren. Sie behaupten, Software sei ein "Produkt" und diffamieren Menschen, die ihre Software illegal kopieren als "Produktpiraten". Nehmen wir an, sie hätten Recht - warum soll dann aber §1 des Produkthaftungsgesetzes für ihre "Produkte" nicht gelten?

"(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Diese Forderung wurde kürzlich auf einer Konferenz des Verbraucherschutzministeriums erhoben. Dies muß meines Erachtens insbesondere für "Produkte" gelten, die mit DRM (Devices Rigged to Malfunktion - aka Digitales Rechtemanagement) ausgestattet sind.

Und weiter: Wenn es ein "geistiges Eigentum" gibt, so muß für dieses auch Art 14 GG gelten: "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Dieser Forderung könnte meines Erachtens allerdings nur entsprochen werden, wenn alle Software unter einer Freien Softwarelizenz veröffentlicht würden. Allerdings halte ich Begriffe wie "geistiges Eigentum" und vielmehr noch "Produktpiraten" für höchst problematisch - selbst wenn Gremien der Vereinten Nationen nach ihnen benannt sind.

Der Begriff des Eigentum beschreibt die rechtliche Zuordnung einer "Sache" zu einer natürlichen oder juristischen Person. Diese "Sache" zeichnet sich dadurch aus, daß sie immer nur einer besitzen kann. Was aber ist das "geistige Eigentum"? Mit diesem Artikel möchte ich beispielsweise meine Meinung und mein Wissen zu einem bestimmten Thema mit anderen "teilen". Aber "rauben" kann es mir niemand. Unter juristischen Gesichtspunkten scheinen im "geistigen Eigentum" Patent-, Urheber- und Warenzeichen-Recht durcheinandergemixt. Viele Menschen erliegen der bewußten Nebelpolitk von interessierten Unternehmen, die vermeiden wollen, daß Unbedarfte erkennen, um was es sich genau handelt.

Nun zu der Annahme, daß Software ein Produkt sei. "Produkte" müssen immer hergestellt und versandt werden. Dazu müssen Menschen und Maschinen an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit versammelt sein. Das ist bei Software nicht zwingend der Fall: Software wird "geschrieben" und "veröffentlicht". Das muß nicht unbedingt am gleichen und und zur gleichen Zeit geschehen. Die Koordination kann per Internet funktionieren. Insofern ist Software zumindest kein Produkt im klassischen Sinn von "industrieller Produktion". Nicht umsonst unterliegt es dem gleichen (Urheber-)recht wie Literatur, Kunst oder Filme.

Das Urheberrecht spielt auch in der Freien Software Wirtschaft eine wichtige Rolle - und das nicht obwohl, sondern gerade weil wir der Überzeugung sind, daß Software als computerimplementiertes Wissen jedermann frei zugänglich sein sollte. Deshalb "darf" Freie Software nicht nur beliebig benutzt, verändert, kopiert und weitergegeben werden, nein, sie "soll" sogar kopiert werden - und das möglichst oft! Dies in der Überzeugung, daß "Wissen" die volkswirtschaftliche Grundlage für den Erfolg einer Gesellschaft im Informationszeitalter ist - insbesondere übrigens in rohstoffarmen Ländern. Somit würde also nie jemand auf die Idee kommen, ein Unternehmen der "Produktpiraterie" zu verdächtigen, auch wenn es noch so viel Freie Software kopiert.

Das Urheberrecht kann dazu dienen, die Freiheit der Software zu erhalten. So gibt es Lizenzen, die verlangen, daß die Veränderungen inklusive Quelltext an Freier Software auch wieder allen Anwendern verfügbar gemacht werden müssen, wenn die veränderte Software am Markt angeboten wird. Viele Großkonzerne - auch aus Deutschland - haben gegen diese Lizenzbestimmung in der Vergangenheit verstoßen, mußten mit richterlichem Beistand davon überzeugt werden, daß "Rosinenpicken" nicht gilt. Besonders übrigens solche Unternehmen, die anderen Orts gerne mit dem "geistigen Eigentum" und ähnlichen Vokabeln hausieren gehen: So ist die von der Filmindustrie unterstützte "copypolice.de" kürzlich dadurch aufgefallen, daß sie Nachrichten des Fachinformationsdienstes Heise.de teilweise sogar ohne Nennung der Autoren kopiert und auf die eigene Internet-Seite gestellt hat.

Die Frage ist: Wenn sogar die selbsternannte "Polizei" sich nicht an die Spielregeln hält, wie kann man es dann von Unternehmen erwarten? Oder gar Schülern? Wie kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuell geplante neuerliche Verschärfung des Urheberrechts rechtfertigen? Und wenn der Branchenverband Bitkom zum "IT Gipfel" der Bundesregierung im vergangenen Dezember das Hohe Lied aufs "geistige Eigentum" anstimmt, dann sollte er sich um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen auch von den Schwarzen Schafen in den eigenen Reihen distanzieren.

Neben dem Urheberrecht haben auch Warenzeichen- und das Patentrecht ihre Legitimation: Viele Freie Software Marken könnten massiv geschädigt werden, wenn ihr Marke einfach so mißbraucht werden könnte. Und Patente können Belohnung für viele Jahre Forschung an den bereits genannten "Sachen" sein und können somit zur Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Auch hier unterscheiden sich "Sachen" von "Wissen": Es gibt Bestrebungen, nicht nur technische oder medizinische Erfindungen zu patentieren, sondern auch Wissen - vom Kochrezept angefangen über das menschliche Erbgut bis hin zu Software: Die Idee zu mancher Software ist dem Entdecker spontan gekommen, mußte nicht mühsam über Jahre erarbeitet werden. Umso schwieriger kann sich dann aber die praktische Umsetzung der Idee darstellen. Somit riskiert der Erfinder, um seine eigene Erfindung letztlich kämpfen zu müssen, sollte ein gewiefter Patentanwalt fixer gewesen sein. Allein die Schwierigkeiten, die diese sogenannten "Patent-Trolle" in den USA darstellen sollten uns Mahnung genug sein.

Im Bereich der Software hätten Patente massive negative Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft, wie von zahllosen renommierten Studien nachgewiesen wurde: So gibt es viele Webseiten öffentlicher Einrichtungen in Berlin oder Brüssel wie auch von Medienkonzernen, die gegen zahlreiche zahlreiche Patente verstoßen (es sei denn, sie hätten jedes einzeln lizensiert): Da werden Bilder im jpeg-Format gespeichert, da kann über ein Formular online gesucht werden oder die Internetseite verfügt über sogenannte "Kartenreiter" in der Kopfzeile. Über 30.000 dieser "Zeitbomben" warten derzeit im Europäischen Patentamt in München auf eine gesetzliche Grundlage - und bedrohen nicht nur ein paar Webseiten, sondern die gesamte IT Infrastruktur von jedem Unternehmen oder öffentlicher Einrichtung in ganz Europa.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis, daß in jedem von uns ein potentieller "Produktpirat" schlummert - jedenfalls wenn man die Maßstäbe derer anlegt, die diesen Begriff mit Erfolg in die Welt tragen (auch wenn er offenbar für sie selber nicht gelten soll): Hier mal eine CD kopiert, da mal ein Softwarepatent verletzt - das geht ganz fix.

Was aber macht man jetzt mit einem "Produktpiraten"? Da dieser Begriff wohl in Anlehnung an Räuber und Mörder geprägt wurde, werden vermutlich auch ähnliche Sanktionen zu erwarten: Das heißt entweder Hände abhacken oder am nächsten Galgen aufknüpfen! Angesichts der laufenden Diskussion müssen wir uns jedenfalls ernsthaft Sorgen um das "Recht zu lesen" machen.

Auch wenn derart martialische Methoden vielleicht im Europa des 21. Jahrhunderts nicht mehr angewandt werden - Menschen, die Medikamente illegal nachahmen oder "unfreie" Musik übers Internet tauschen, müssen künftig - ähnlich wie Ladendiebe - mit empfindlichen Strafen rechnen. - Ergo muß künftig die Verletzung der Lizenz einer Freien Software von Staats wegen geahndet werden, während die "Heilung" des Vorgangs bisher Sache von Urheberrechtsinhaber und -verletzer war. So hat das Europäische Parlament am 25.4.2007 über die EU-Richtlinie zu strafrechtlichen Sanktionen zum Schutz "geistigen Eigentums" (IPRED2) entschieden. Abgesehen davon, daß die Richtlinie dem Irrtum aufsitzt, Waren aus industrieller Fertigung seien mit Musik oder Software über einen Kamm zu scheren, gibt es nach der Parlamentsentscheidung Fragen, auf die vor "IPRED2" wohl nie einer gekommen wäre: Der Richtlinie zu Folge werden nicht nur die Täter verfolgt, sondern auch diejenigen, die dazu Beihilfe geleistet oder angestiftet haben. Leider haben die Parlamentarier versäumt, "Beihilfe und Anstiftung" ausreichend zu definieren. Das Gleiche gilt für den Straftatbestand "kommerzielles Ausmaß" - Nur wer in "kommerziellem Ausmaß" aus der "Straftat" Nutzen zieht, soll nach dem Willen der Abgeordneten per IPRED2 belangt werden.

Drei Beispiele, die belegen, daß die Europaabgeordneten bislang offenbar nicht ausreichend Zeit zur Beratung gehabt hat:

  1. Haben Sie "Beihilfe" geleistet, wenn mit Ihrer Freien Chat-Software eine Straftat per Internet vorbereitet wurde?

  2. Wenn ein Jugendlicher proprietäre Musik illegal kopiert, zieht er dadurch zweifelsfrei einen Vorteil - schließlich wechselt im Gegenzug kein Geld den Eigentümer. Aber: Stellt dieser Vorteil "ein kommerzielles Ausmaß" dar?

  3. Die Speicher handelsüblicher Musikspieler wie Apples iPod sind gigantisch, sie "dienen lediglich der Aufbewahrung für gestohlene Musik", tönt es aus dem Hause der Universal Music Group (UMG). Stiftet Apple also seine Kunden an, "geistiges Eigentum" der "Musikindustrie" zu "stehlen"? UMG jedenfalls hat schon mal Kompensationszahlungen verlangt. Wenn die erfolgreich eingeklagt würden, stünde wohl auch dem Haftbefehl für Apple's CEO Steven Jobs nichts mehr im Wege.

Die Liste der Unklarheiten ist lang. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren tun die Beteiligten der EU und den Nationalstaaten - insbesondere die Protagonisten wie Justizministerin Brigitte Zypries - gut daran, noch klarer zu formulieren. Ansonsten könnten die Gerichte auf einmal mit einer Flut von Prozessen überzogen werden, viele Menschen grundlos hinter Schwedischen Gardinen verschwinden und der Wirtschaftsstandort Europa nachhaltig Schaden nehmen.

This document is in public domain

Comments

Log in or join the Fellowship to post comments.



Right menu

Fellow Events

<< December 2008 >>
Mon Tue Wed Thu Fri Sat Sun
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31 
Selected Day Today


FSFE Card


DRM.info
© FSFE